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Nebelschlussleuchte

Mit Nebelschlussleuchte auf Tempo achten

 

Die Nebelschlussleuchte ist erst in den sechziger Jahren weitreichend auf den Markt gekommen. Die älteren Semester werden sich noch an die oft recht klobige Zusatzlampe erinnern, die in abenteuerlicher Weise oft noch unterhalb des Stoßfängers montiert wurde.

Inzwischen hat sich die Industrie darauf eingestellt und rüstet nahezu alle Fahrzeuge serienmäßig mit einer (mittig oder links anzubringenden) oder zwei Nebelschlussleuchten aus. Die Nebelschlussleuchte(n) dürfen aber nicht beliebig eingeschaltet werden, denn ohne dichten Nebel sind sie sogar gefährlich.

Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf nur maximal 50 km/h schnell gefahren werden !

Ist die Nebelschlussleuchte eingeschaltet, heißt es deshalb: maximal 50 Stundenkilometer. Darauf verwies kürzlich ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Ihr Licht ist im Vergleich zu herkömmlichen Schlussleuchten 40-fach stärker. Dies erhöht die Sicherheit, kann jedoch bei guten Sichtverhältnissen gefährlich blenden.

Das Nebelschlusslicht darf erst bei einer Sichtweite unter 50 Meter eingesetzt werden. Für diesen Fall schreibt die Straßenverkehrsordnung aber auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 50 Stundenkilometer vor. Wie weit der Blick noch reicht, erkennen Autofahrer an den Begrenzungspfählen am Fahrbahnrand, die im Abstand von 50 Meter aufgestellt sind.

Die Nebelschlussleuchte darf bei Regen, Nebel oder Schnee keinesfalls vorsorglich eingeschaltet sein. Das Fahrzeug wird sonst für andere Verkehrsteilnehmer zum gefährlichen Blender. Nachfolgende Autofahrer können es zudem auf die Schnelle mit dem Bremslicht verwechseln, was zu Fehlreaktionen führen kann. Sieht es die Polizei, wird zudem ein Bußgeld fällig. Wichtig ist daher auch das rechtzeitige Ausschalten der Nebelschlussleuchte, wenn sich die Sichtverhältnisse wieder bessern. Der regelmäßige Blick auf die Kontrolllampen muss daher selbstverständlich sein.

 

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