265 C 656/00 Köln – keine Abzüge bei Gutachterkosten.
Kurztext: Der Geschädigte braucht mit dem Sachverständigen nicht um seine Gebühren zu feilschen.
Amtsgericht Köln v. 21.05.2001
(265 C 656/00) Richter Hohage
NN (RA Theiss) gegen KVB Köln
Aus dem Urteil:
Die Beklagte (KVB) wird verurteilt, an den Kläger 1.105,44 DM nebst 4% Zinsen seit dem 16.01.2001 zu zahlen.
Die Klage ist nur teilweise begründet <<Anmerkung: wirtschaftlicher Totalschaden statt Reparaturkostenbasis>>
… Dazu kommen Sachverständigenkosten in Höhe von DM 705,44. Abzüge davon sind nicht zu machen.
Der Geschädigte braucht mit dem Sachverständigen nicht um seine Gebühren zu feilschen.