Urteile in eigener Sache
Das sind zumeist Streitereien, wenn die Versicherungen an unseren Honoraren Anstoß nehmen und das unseren Kunden vorwerfen. Bezeichnenderweise haben wir in 100% aller Fälle gewonnen bzw. waren die Richter der Ansicht, dass unsere Kunden richtig gehandelt haben, wenn sie uns mit der Begutachtung ihres Fahrzeuges beauftragten.
Ohrfeige für die HUK-Coburg. Deren Honorartableau 2012 ist unerheblich. Es darf nach neuesten Honorarbefragungen abgerechnet werden, und zwar mit allen Nebenkosten – die dazu gehören. Unser Rechnungsformular (speziell für die HUK entwickelt) ist völlig in Ordnung !! | —-> | AG Köln 28.05.2015 AZ.: 266 C 32/15 (Richterin Bogner) Joh. H. (RAin Rösner) gegen HUK-Coburg |
Sachverständigenkosten sind grundsätzlich zu erstatten. Der Geschädigte muss keine „Marktforschung“ betreiben und Preisvergleiche anstellen. | —-> | AG Köln 14.02.2003 AZ.: 264 C456/02 (Richter Plötzing) Bernd Sch. (RA Dr. Höll) gegen HUK-Coburg |
Der Geschädigte braucht mit dem Sachverständigen nicht um seine Gebühren zu feilschen. | —-> | AG Köln 21.05.2001 AZ.: 265 C 656/00 (Richter Hohage) NN (RA Theiss) gegen KVB Köln |
Die Beauftragung der Allgemeinen Automobil Ingenieurgesellschaft ist nicht zu beanstanden | —-> | AG Köln 06.09.2000 AZ.: 261 C110/00 (Richter Biber) Erkan C. (RA Zumpe) gegen HUK-Coburg |
Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten in vollem Umfang. Das Gutachten des SV Schweitzer ist zum Nachweis des Schadens geeignet. | —-> | AG Köln v. 05.07.2000 AZ.: 11 C 336/99 (Richter Jacob) Arap C. (RA Lehmann) gegen HUK-Coburg |
Preisvergleiche vor Beauftragung des Sachverständigen sind nach Ansicht des Gerichtes dem Geschädigten nicht zuzumuten. | —-> | AG Köln v. 06.12.1999 AZ.: 264 C 115/99 (Richter Plötzing) Erkan A (RA Dr. Höll) gegen HUK-Coburg |
Hinzuziehung des Sachverständigen (Schweitzer) ist nicht zu beanstanden. Eine Marktforschung ist nicht zuzumuten. |
—-> | AG Köln v. 09.07.1999 AZ.: 261 C 54/99 (Richter Biber) Ali C. (RA Dr. Höll) gegen HUK-Coburg |
Der Fahrzeugschaden ist nach dem eingeholten Gutachten der Allgemeinen Automobil Ingenieurgesellschaft Köln abzurechnen. Kölner Rechtsprechung bleibt, auch wenn DEVK immer wieder versucht, anders vorzutragen…. | —> | AG Köln v. 06.07.1998 AZ.: 263 C 16/99 (Richter Freymuth) Heinrich M. (RA Dr. Höll) gegen DEVK |
Die Einwände der Beklagten gegen die Rechnungshöhe vermögen nicht durchzugreifen.Liegt mit ¼ des Sachschadens im Rahmen der üblichen Gebühren. | —–> | AG Köln v. 08.10.1997 AZ.: 261 C 318/97 (Richterin Dr. Fuchs) Frank G. (RA Sche) gegen HUK-Coburg |