Schlagloch auf der Straße – wer zahlt ?
Das ist leider überhaupt nicht klar. Die Gerichte entscheiden da sehr unterschiedlich, aber es kristallisiert sich langsam ein Leitgedanke für die Haftung durch den Straßenbetreiber heraus:
1) Es muss ein Schlagloch sein; eine Bodenunebenheit reicht nicht. Es muss zumindest quer zur Fahrtrichtung eine (scharfe) Kante aufweisen.
2) Das Schlagloch muss eine gewisse Größe überschreiten, die Länge eines DIN A4-Blattes könnte schon reichen.
3) Es muss eine Mindesttiefe überschreiten. Allgemein sollte es tiefer als 12 cm sein.
4) Es muß für den -umsichtigen- Fahrer überraschend sein, d.h. er sollte es im Normalfall nicht rechtzeitig erkannt haben können.
5) Es hängt von der Art der Straße ab (Nebenstraße, Hauptverkehrsstraße, Autobahn)